Kolleg

Bildungsinformation

Kolleg

Aufnahmevoraussetzungen

Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, ​​​​​​​Eignungsprüfung bei Schulen mit künstl. Schwerpunkt und bei Kollegs für Elementar- bzw. Sozialpädagogik

Dauer

 4-6 Semester

Abschluss

Diplomprüfung

Berechtigungen

direkter Zugang zu verschiedenen reglementierten Gewerben und Handwerken (weil das gilt dann für alle Schularten)
Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU
Bei einschlägigen Fachrichtungen: Qualifikationsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
Nach mind. 3jähriger Praxis Anwartschaft auf den Ingenieurtitel; Dipl.-HTL-Ing./in nach 6jähriger Berufspraxis, schriftlicher Arbeit und fachlicher Prüfung

Fachrichtungen

Technik und Gewerbe, Tourismus und wirtschaftliche Berufe, Kaufmännischer Bereich, Elementar- und Sozialpädagogik, Design, Mode und Fotografie

Kollegs bieten Absolventinnen und Absolventen einer

  • allgemein bildenden höheren Schule (Reifeprüfung) oder
  • berufsbildenden höheren Schule einer anderen Fachrichtung (Reife- und Diplomprüfung),
  • Berufsreifeprüfung oder
  • Studienberechtigungsprüfung für den entsprechenden Bereich

die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung einer berufsbildenden höheren Schule BHS bzw. einer Bildungsanstalt. Diese Ausbildung dauert in der Regel 4 Semester (Kolleg für Berufstätige 6 Semester) und schließt mit einer Diplomprüfung ab.

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Kollegs erhält man berufliche Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung bzw. Ingenieurgesetz. Der Ingenieurtitel ist eine Qualifikationsbezeichnung und wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verliehen. Absolventinnen und Absolventen von einschlägigen Fachrichtungen müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein Zertifizierungsverfahren absolvieren. Weiters entfällt die entfällt die Ablegung der Unternehmerprüfung: Diese ist Voraussetzung für die selbstständige Ausübung eines reglementierten Gewerbe​​​​​​​s​​​​​​​ oder für Ausübung der Funktion einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin /eines gewerberechtlicher Geschäftsführers.

Österreichische BHS-Abschlüsse werden nach Artikel 13 der Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen auch in jenen Mitgliedstaaten anerkannt, die für den betreffenden Beruf eine Ausbildung auf dem Niveau e (postsekundäre Ausbildung von mindestens vier Jahren) vorsehen.

Die Einstufung im internationalen Vergleich erfolgt in ISCED 550: Damit stehen Kompetenzen, die an einem Kolleg erworben wurden, in direktem Vergleich mit akademischen Angeboten (short cycle tertiary education), was zu Erleichterungen bei der Durchlässigkeit und der Mobilität führen kann.​​​​​​​​​​​​​​

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