Schülerberatung und Berufsorientierungsunterricht
Ziele, Aufgaben, Synergien, Selbstverständnis
Zahlreiche Untersuchungen und Expertisen, vor allem auch auf internationaler Ebene, zeigen, dass jedes Bildungssystem Unterstützungen im Hinblick auf weitere Bildungswegs- und Berufsentscheidungen bereitstellen sollte. Es ist ein Qualitätsmerkmal einer Bildungseinrichtung, nicht nur Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, sondern auch Mitverantwortung dafür zu übernehmen, dass jede Schülerin und jeder Schüler in der Lage ist, im Anschluss an die gerade zu absolvierende Ausbildung (oder auch mitten drinnen wenn ein Wechsel aus verschiedenen Gründen geboten ist), für sie bzw. ihn möglichst optimale Übertrittsentscheidungen in weiterführende bzw. andere Ausbildungsgänge oder in eine Berufstätigkeit zu treffen.
Es gibt drei Säulen, auf denen solche Unterstützungssysteme beruhen:
Zwischen diesen Herangehensweisen besteht auch das wurde schon mehrfach nachgewiesen - ein enger Zusammenhang: Die Inhalte und Aktivitäten des Unterrichts führen zur vermehrten Auseinandersetzung mit persönlichen Entscheidungsfragen und damit individuellem Beratungsbedarf. Dies trifft auch auf Praktika und Exkursionen zu: Es ist oft nicht so leicht, die gewonnenen Erfahrungen und Einsichten hinsichtlich der Entscheidungsfindung persönlich zu bewerten. Auch hier besteht Beratungsbedarf.
Umgekehrt werden im Berufsorientierungsunterricht bereits allgemeine Informationen vermittelt, die im Falle einer individuellen Beratung schon vorausgesetzt werden können.
In der Präambel zum Grundsatzerlass für
Schülerberatung an Polytechnischen Schulen (RS Nr. 28/1999 -
die derzeit "modernste" Version eines Grundsatzerlasses im Bereich der
Schülerberatung) wird Schülerberatung in folgender Weise charakterisiert:
"Schülerberatung ist die spezifische Beratungstätigkeit eines/r in den
Lehrkörper voll integrierten Lehrers/in. Sie besteht einerseits in der akuten
Auffangfunktion bei persönlichen und zwischenmenschlichen mit der Schule
zusammenhängenden Problemen (Problemberatung), in der beratenden Begleitung bei
Orientierungsproblemen in der Schullaufbahn (Informationsberatung) und in der Hilfe bei
Kooperationsfragen (Systemberatung). Die Möglichkeit der individuellen Beratung und
Begleitung ist ein besonderes Charakteristikum der Schülerberatung. Wann immer die zu
Beratenden angesprochen werden, kann der Begriff "Schülerberatung", wenn der
Beratungspozess bzw. das Beratungsziel im Vordergrund steht, der Ausdruck
"Bildungsberatung" verwendet werden."
In der Lehrplanverordnung zur
verbindlichen Übung "Berufsorientierung" (BGBl. II Nr. 134/2000 im Falle der
Hauptschulen) wird die Bildungs- und
Lehraufgabe folgendermaßen definiert:
"Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen
Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.
Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen
und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz)
und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und
Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie
soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der
Berufsorientierung sein. Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung
der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von
Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit,
Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im
Mittelpunkt stehen. Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle
Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und
zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen,
insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern".
Berufsorientierung kann allgemein als "die Vorbereitung der jungen Menschen auf die Arbeits- und Wirtschaftswelt sowie auf die Ausbildungs- und Berufswahl" bezeichnet werden (zitiert nach R. Forstner in "Beratung aktuell", Nr. 2/1998, S.20).
Die Schülerberatung zielt in erster Linie darauf ab, Unterstützungen bei der Entfaltung individueller Potenziale anzubieten, sowohl in Fragen der Ausbildungswahl als auch bei aktuellen Lernhindernissen oder Krisen: Bildung als Potenzialentfaltung. Im Zentrum der Bemühungen des Berufsorientierungsunterrichtes steht dagegen die berufliche Verwertbarkeit erworbener Bildungsinhalte und Fähigkeiten: Bildung als Erzeugung von Berufswahlkompetenz, Auseinandersetzungsbereitschaft etc. bzw. Wissen um die Erfordernisse der Berufs- und Arbeitswelt (siehe F. Sedlak in "Beratung aktuell", Nr. 2/1998, S.15).
Schülerberatung und Berufsorientierungsunterricht sind nicht austauschbar und daher auch nicht das Gleiche. Beide Herangehensweisen ergänzen sich (gemeinsam mit der "dritten Säule", den Realbegegnungen) in idealer Weise.
Eine eigens erstellte Präsentation zu dieser Thematik soll dazu beitragen, dies aufzuzeigen. Sie kann bei Schulkonferenzen, im Schulgemeinschaftsausschuss oder bei Tagungen verwendet werden:
Präsentation
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Folien herunterladen (pdf-Format)
Autor:
Dr. Gerhard Krötzl, BMUKK, Ref. V/4a
(Text aus "Beratung
aktuell", Nov. 2002)