Hinweise zu Informationsveranstaltungen
über Bildungsmöglichkeiten nach der vierten Schulstufe
Erklärung zu den OH-Folien
Die Folien "Bildungsalternativen nach der
Volksschule","Übergänge im österreichischen Bildungssystem",
"Bildungswege nach der Volksschule", "Wie kommt man zur Matura?" und
"Die kürzesten Bildungswege in einen Beruf" können gemeinsam mit der
Broschüre "Bildungswege in Österreich" bei Informationsveranstaltungen für
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der vierten Schulstufe
eingesetzt werden.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sollen über die grundlegenden
Strukturen des österreichischen Bildungssystems im Sekundarbereich informiert werden.
Insbesondere soll aufgezeigt werden, welche Bildungsperspektiven sowohl
bei der Wahl der Hauptschule als auch der AHS-Unterstufe möglich sind.
Hinweise zu den Folien
Folie 0 Bildungsalternativen nach der Volksschule |
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Bitte diese Folie voranstellen. Sie soll deutlich machen, dass sich Hauptschule und
AHS zunächst einmal hinsichtlich ihrer Ausbildungsdauer unterscheiden: Die Hauptschule
dauert 4 Jahre und deckt damit den Sekundarbereich I ab, die AHS in ihrer Langform
erstreckt sich über den gesamten Sekundarbereich (I und II) und ist erst nach 8 Jahren
abgeschlossen. Da dieser Umstand auf den folgenden Folien nicht mehr explizit dargestellt
wird, sollte eingangs darauf hingewiesen werden.
Folie 1 Übergänge im österreichischen Bildungssystem |
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- Gliederung: Bitte kurz beschreiben, dass das österreichische Bildungssystem in
den Primarbereich, Sekundarbereich I, Sekundarbereich II und den Tertiären Bereich
gegliedert werden kann (Die sonderpädagogische Förderung ist in der Übersicht
ausgeklammert).
- Durchlässigkeit
: Wichtig ist auch, darauf hinweisen, dass es, egal welche konkrete
Schulform (HS oder AHS) im Sekundarbereich I besucht wird, prinzipiell möglich ist, in
jede Schulform im Sekundarbereich II zu gelangen. Das Gleiche gilt auch für den Zugang
zur tertiären Bildung: Die Reifeprüfung höherer Schulen als Studienvoraussetzung für
Kollegs, Akademien, Fachhochschulstudiengänge und Universitäten kann durch
Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder spezielle Einstiegsmodule für
Fachschulabsolvent(inn)en bzw. Berufspraktiker(innen) mit Lehrabschluss ersetzt werden.
Folie 2 Bildungswege nach der Volksschule |
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- Bitte darauf hinweisen, dass es sich um ein vereinfachtes Schema handelt.
- In der Grafik nicht extra berücksichtigt ist das "Wirtschaftskundliche
Realgymnasium". Dieses stellt neben Realgymnasium und Gymnasium die dritte
durchgehende AHS-Form ab der 7.Schulstufe dar.
- Nach der Hauptschule
ist bei entsprechendem Schulerfolg (Jahreszeugnis der ersten
Leistungsgruppe (oder "Sehr gut" oder "Gut" oder
"Befriedigend" mit Konferenzbeschluss der zweiten Leistungsgruppe) mit
Mindestnote "Befriedigend" in den anderen Pflichtgegenständen ein direkter Übertritt
in ein Realgymnasium möglich (Oberstufenrealgymnasium oder auch Oberstufe eines
anderen Realgymnasiums). Liegen diese Leistungsvoraussetzungen nicht vor, kann eine
Aufnahmsprüfung abgelegt werden.
- Unter "Berufsbildende Schulen" sind in dieser Übersicht sowohl
berufsbildende mittlere (BMS) als auch berufsbildende höhere Schulen (BHS) gemeint.
Ebenfalls inkludiert sind die "Bildungsanstalten für Kindergarten- bzw.
Sozialpädagogik".
- Bitte auch auf die Aufnahmsvoraussetzungen für berufsbildende Schulen hinweisen
(siehe z.B. Broschüre "Bildungswege in Österreich").
- Natürlich ist auch nach der AHS-Unterstufe der Übertritt in die Polytechnische
Schule möglich.
Folie 3 Wie kommt man zur Matura? |
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Hier sollte insbesondere auf die Durchlässigkeit des
österreichischen Bildungssystems hingewiesen und aufgezeigt werden, dass eine Matura
auf verschiedenen Wegen erlangt werden kann.
- Grundlegende Informationen über die Berufsreifeprüfung: Die Berufsreifeprüfung
ist eine Externistenprüfung. Sie besteht aus vier Teilen (Deutsch, Mathematik, Lebende
Fremdsprache und Prüfung aus dem Berufsfeld des Kandidaten. Es steht dem Bewerber frei,
wie er sich darauf vorbereitet. Kurse werden in Institutionen der Erwachsenenbildung
angeboten (z.B. Volkshochschulen, BFI, WIFI). Das Mindestalter für den Antritt zur
letzten Teilprüfung ist das vollendete 19.Lebensjahr).
Weitere Informationen u.a. auf der Homepage des bm:bwk und in der Broschüre "Bildungswege
nach dem 18. Lebensjahr").
- Absolventen mehrerer (nicht aller) berufsbildender mittlerer Schulen haben die
Möglichkeit, in Aufbaulehrgängen bzw. Kollegs die Reife- und Diplomprüfung einer
berufsbildenden höheren Schule zu erwerben. In der Grafik wird hierfür der Begriff "Kolleg"
verwendet, da allgemein die Tendenz besteht, Aufbaulehrgänge mit Kollegs
zusammenzuführen: Verschiedene "Einstiegsmodule" (1. Jahr) richten sich an
Fachschulabsolvent(inn)en und AHS-Maturant(inn)en: Der Schwerpunkt für
Fachschulabsolvent(inn)en liegt bei allgemein bildenden, der für AHS-Maturant(inn)en bei
fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten.
- Bitte auch darauf hinweisen, dass die BHS (berufsbildende höhere Schule) mit
einer Reife- und Diplomprüfung abschließt.
Folie 4 Welche Bildungswege führen direkt zum Beruf? |
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Bitte darauf hinweisen, dass die Grafik die unterschiedlichen direkten
Wege zum Berufseintritt darstellt.
- Natürlich können auch Absolvent(inn)en der BHS eine Ausbildung im tertiären Bereich
(Kolleg, Akademie, Fachhochschule, Universität) anschließen.
- Diese Möglichkeit besteht auch für Absolvent(inn)en mittlerer Schulen oder einer
Lehrausbildung: Mit einer Studienberechtigungsprüfung ist die Aufnahme in ein Kolleg,
eine Akademie oder auch an die Universität möglich. Fachhochschulstudiengänge sind im
Allgemeinen prinzipiell auch für facheinschlägig vorgebildeten Personen ohne
Reifeprüfung zugänglich.
Weitere Materialien / Rückfragen /
Ansprechpartner
Nützliche Broschüren des bm:bwk:
Internet:
Beratungsmöglichkeiten
bieten die schulpsychologischen
Beratungsstellen in Österreich
Rückfragen und Anregungen
richten Sie bitte an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur, Referat V/4c, Dr. Gerhard Krötzl, Tel. 01/53120-2582, e-mail: gerhard.kroetzl@bmbwk.gv.at.