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Frühwarnsystem |
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Mit 1.1.2005 traten neue Regelungen betreffend das Frühwarnsystem (§ 19 Abs. 3a SchUG - bei Leistungsschwierigkeiten) und das Frühinformationssystem (§19 Abs. 4 SchUG - bei Verhaltensschwierigkeiten) in Kraft.
Die Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur stellt dazu folgende Informationen und Hilfestellungen für Schüler(innen), Erziehungsberechtigte und Lehrer(innen) zur Verfügung:
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Zusatz für den Einsatz in der Volksschule: |
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