Zur bm:bwk-Homepage

zu www.schulpsychologie.at

zu den Materialien

Prognoseverfahren –
Übergang von der Volksschule in die Hauptschule oder AHS

Information für Schulaufsicht und Schulleitung

Kernininformationen

Zusatzinformationen und Materialien

Grundlagen und Eckpunkte
Die wichtigsten Bausteine
Jährlicher Ablaufplan
Regionale Umsetzung
Aufgaben der Schulaufsicht


Download:
Handreichung für Schulaufsicht und Schulleitung

Informationsblatt "Entwicklungstests"
Hinweise zu Informationsveranstaltungen
Bildungswege nach der VS (PP-Präsentation)
"Das Prognoseverfahren"
(PP-Präsentation)
Standardisierte Schulleistungstests
(Übersicht)
Studie des Zentrums für Schulentwicklung
Protokoll BSI-Tagung (Okt. 2002)
Arbeitsgruppenbericht
Internationales
(Übergang Primar- zu Sekundarbildung im euopäischen Vergleich)


Grundlagen und Eckpunkte

Die unter dem Titel "Prognoseverfahren" subsumierten Maßnahmen bauen auf der derzeit gültigen Gesetzesbasis auf.

Die grundlegenden Zielsetzungen sind

  1. Unterstützung der Eltern bei der Laufbahnentscheidung
  2. Unterstützung der Lehrer/innen bei ihrer Beratungsfunktion

Dies im Hinblick auf das Hauptziel, Schülerinnen und Schüler beim Auffinden des für sie jeweils optimalen Bildungsweges zu unterstützen.

Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Eltern Laufbahnentscheidungen und –planungen besser und gesamtheitlicher reflektieren und damit Fehlentscheidungen, die sich später in Schulversagen, Demotivation, Schuljahresverlusten, Schulangst und dgl. äußern, verringert werden.

Die Eckpunkte:

Keine gesetzlichen Änderungen
Aufnahmevoraussetzungen in Hauptschule und AHS unverändert
  • Noten der 4.Schulstufe sind ausschlaggebend
  • Keine Aufnahmsprüfung in die AHS
Informations- und Beratungspflicht gegenüber Eltern in 4. Schulstufe
  • § 3(1) des SchOG:
    "...Schüler und Eltern sind über die Aufgaben und Voraussetzungen der verschiedenen Schularten zu informieren und insbesondere in der 4. und 8. Schulstufe sowie vor dem Abschluß einer Schulart über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten."
  • § 19(8) des SchUG
    "In der 4. Schulstufe (ausgenommen an Sonderschulen mit eigenem Lehrplan) und in der 8. Schulstufe sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des ersten Semesters oder am Beginn des zweiten Semesters des Unterrichtsjahres über den nach den Interessen und Leistungen des Schülers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg mündlich zu informieren. Die Erziehungsberechtigten sind von der Informationsmöglichkeit nachweislich in Kenntnis zu setzen..."
Unterstützung von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beim Entscheidungsprozess
Schriftliche Informationen und Internet
  • Schriftliche Grundinformationen an alle Schüler der 4. Schulstufe:
    Folder "Volksschule – und dann?", "Bildungswege in Österreich"
  • Für besonders Interessierte:
    "Schullaufbahnberatung auf der 4. Schulstufe - Handreichung für Eltern",
    Internetseite http://www.schulpsychologie.at/hsoderahs
  • Broschüren zu bestimmten Teilaspekten des Themas: z.B. "Schule-ja bitte", "Lerne gerne"
Informationsveranstaltungen
  • Elternabend an der Volksschule
  • Informationsveranstaltungen an weiterführenden Schulen ("Tage der offenen Tür")
Beratung
  • Beratung durch die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer der Volksschule
  • Beratung durch Lehrerinnen und Lehrer weiterführender Schulen (z.B. bei Tagen der offenen Tür und/oder bei der Anmeldung)
  • Schulpsychologische Beratung
Unterstützung von Lehrerinnen / Lehrern der Volksschule in der Erfüllung ihrer Informations- und Beratungsaufgabe
Schriftliche Informationen und Internet
Fortbildung und Beratung
  • Schulinterne Informationsveranstaltungen
  • Fortbildungsveranstaltungen an den Pädag. Instituten (z.B. Thema Gesprächsführung, Verwendung von standardisierten Schulleistungstests)
  • Beratung durch die Schulpsychologie-Bildungsberatung

Prognoseverfahren (Jährl. Ablaufplan)

1. Klassenelternabend (September) Information (4. Schulstufe, Prognoseverfahren, Lehrplananforderungen / Orientierungsstandards)
Informationsveranstaltung (November) über Bildungswege und weitere Schritte
1. Sprechtag (Anfang Dezember) Frühinformation zur Schullaufbahnentscheidung – Beratungsgespräch, eventuell Erstellung eines Förderplanes
Weitere Informationsquellen Auf freiwilliger und Konsens - Basis
Einsatz von Schulleistungstests
2. Sprechtag (Mai) Abrundung des Prognoseverfahrens,
Besprechung unterstützender Maßnahmen für getroffene Entscheidung.

Zu allen Zeitpunkten wird auf die Unterstützung durch die Schulpsychologie-Bildungsberatung in unklaren Entscheidungssituationen hingewiesen.


Prognoseverfahren – regionale Umsetzung

Im Rahmen von Dienstbesprechungen bzw. Leitertagungen werden die vom BMBWK zur Verfügung gestellten Materialien gesichtet und regionale Umsetzungsschritte besprochen.

Als Leitlinie dafür kann folgender Ablauf dienen:

  1. Durcharbeiten der Handreichungen
  2. Besprechung offener Fragen
  3. Verständigung über Beratungskriterien
  4. Erarbeitung eines Organisationsplanes nach einheitlichen und zugleich auch regionalen Gesichtspunkten für die Durchführung

Aufgaben der Schulaufsicht
im Rahmen des Prognoseverfahrens

*  Information der Schulleiter/innen

z.B.: 
Information und Diskussion im Rahmen von Leiter(innen)tagungen
schriftliche regionale Umsetzungsrichtlinien

*  Unterstützung/Steuerung der entsprechenden Lehrer/innenfortbildung im Bezirk

z.B.:
Gesprächsführung mit Eltern
Verwendung von Schulleistungstests
Schulartenübergreifende Veranstaltungen zur Nahtstellenproblematik

 *  Regionales Informationsmanagement

z.B.:
Information über bzw. Koordination von Tagen der offenen Tür
Auftrag zur Erstellung bzw. Koordination regionaler Informationen

 *  Kooperation mit Schulpsychologie-Bildungsberatung

z.B.:
bei Information der Schulleiter(innen)
bei Planung von Fortbildungsmaßnahmen
bei der Erstellung regionaler Informationen für Eltern