Gesprächsleitfaden
Ein guter Kontakt zwischen Erziehungsberechtigten und Schule ist für das schulische Fortkommen der SchülerInnen sehr unterstützend. Mit dem seit 2005 in Kraft getretenen erweiterten Regelungen betreffend das Frühwarnsystem (§ 19 Abs. 3a SchUG - bei Leistungsschwierigkeiten) und das Frühinformationssystem (§19 Abs. 4 SchUG - bei Verhaltensschwierigkeiten) gibt es auch eine diesbezügliche erweiterte gegenseitige Verpflichtung.
Die Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur stellt dazu folgende Informationen und Hilfestellungen für Schüler(innen), Erziehungsberechtigte und Lehrer(innen) zur Verfügung:
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Gesprächsleitfaden für das Beratungsgespräch im Zusammenhang mit dem Frühwarn- bzw. Frühinformationssyste (ab der 5.Schulstufe) (gespraechsleitfaden.pdf - 126 K) [ Herunterladen ] |
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Zusatz für den Einsatz in der Volksschule: Gesprächsleitfaden für die 3. und 4. Schulstufe (gesprleitfaden_vs.pdf - 108 K) [ Herunterladen ] |
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Einlageblatt zum Gesprächsleitfaden (rechtliches_19SCHUG.pdf - 162 K) [ Herunterladen ] |
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Rundschreiben Nr. 1/2005 des BMBWK (RS1_2005.pdf - 295 K) [ Herunterladen ] |
aus dem RIS (Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem)



