Aktuelles

Covidmaßnahmen im Schuljahr 2022/23

Das Rundschreiben mit den Regelungen zum Schulbeginn ist auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung abrufbar. Die Schulleitungen wurden entsprechend informiert. Gemäß dem Motto „Mit Corona leben lernen“ lautet unser Ziel, einen kontinuierlichen Präsenzunterricht zu gewährleisten und je nach Risikolage gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort zu setzen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen. Den Rahmen für alle in Österreich geltenden Corona-Maßnahmen bildet der Variantenmanagementplan der Bundesregierung. Nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums ist aktuell in den ersten Septemberwochen von Szenario 2 auszugehen, was bedeutet, dass weder verpflichtend (FFP2) Masken zu tragen sind, noch regelmäßige Tests erforderlich sind. Schüler/innen bzw. Lehrkräfte ab der Sekundarstufe, die positiv getestet sind aber keine Covid-Symptome zeigen unterliegen nach den neuen Regeln aus dem Gesundheitsministerium nur noch einer Verkehrsbeschränkung. Das bedeutet, dass sie weiterhin zur Schule kommen müssen, allerdings durchgehend eine Maske (ab Sekundarstufe 2 und für Lehrkräfte FFP2-Maske) tragen müssen. Ausnahmen gibt es nur in eigens dafür eingerichteten Maskenpausenräumen.

Fachinformationen zur Corona-Schutzimpfung in Österreich

Betreffend Covid-19 hat das Nationale Impfgremium seine Empfehlungen zur Covid-19 Impfung aktualisiert. Für immunkompetenten Kinder ab 5 Jahren ist die 3. Teilimpfung als Vervollständigung der Grundimmunisierung dazu gekommen. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre ist auch eine Auffrischung (sogenannte 4. Impfung) empfohlen. Idealerweise sollte die Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. eine Auffrischung noch vor einer möglichen Herbstwelle erfolgen.
​​​​​​​⇒ Fachinformationen zur Corona-Schutzimpfung in Österreich
​​​​​​​⇒ Übersicht über die Impfschemata​​​​​​​

EU-Programm für Obst, Gemüse und Milch

Die EU fördert mit dem EU-Schulprogramm die Abgabe von Obst und Gemüse und Milch und Milchprodukten an Schülerinnen und Schüler in Bildungseinrichtungen durch die Gewährung von Beihilfen. Dadurch können diese Produkte von Kindern und Jugendlichen zu einem reduzierten Preis gekauft werden. Im Gleichklang mit dem Ziel des Programms, gesunde Ernährungsgewohnheiten bei Kindern zu fördern, werden Produkte ohne Zusatz von süßenden Zutaten wie Zucker oder Honig durch eine höhere Beihilfe wesentlich preisgünstiger an Schülerinnen und Schüler abgegeben. Die Agrarmarkt Austria ist die Förderungsabwicklungsstelle für das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch. Nähere Informationen über die Teilnahme am Programm bzw. an der Milchaktion finden Sie auf der Webseite der Agrarmarkt Austria​​​​​​​.

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