5. Fallbeispiel Stefan & Christoph

Fallbeispiel „Alte Freunde“

 

Stefan ist 16 Jahre alt und besucht die 6. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS).

Stefan geht es derzeit nicht gut. Sein Vater ist schon lange ohne Arbeit und nun hat vor drei Monaten auch die Mutter ihre Stelle verloren. Er teilt sich ein Zimmer mit den kleinen Geschwistern und jede Hoffnung auf einen baldigen Umzug, der geplant war, ist jetzt geschwunden.

Die Familie unterstützt ihn sehr, doch Stefan leidet unter der familiären Situation und streitet sich nun häufig mit anderen Jugendlichen in der Klasse.

Vor allem die Situation mit Christoph, einem ehemaligen Freund, belastet ihn. Er wird vor anderen von Christoph aufgezogen, er verstehe keinen Spaß, er lerne immer nur oder sei mies drauf und wolle am Abend nicht mehr weggehen. Er sei eine richtige Spaßbremse. Stefan wird deshalb von Christoph auch aus der gemeinsamen WhatsApp-Gruppe der Freundesclique geworfen. Die anderen Freundinnen und Freunde mischen sich nicht ein, haben Christoph aber bereits zweimal gesagt, dass er zu weit ginge und sich zusammenreißen solle.

Seit zwei Wochen lästert Christoph in der Klasse und lässt Stefan im Unterricht schlecht aussehen.

Am Vortag ist die Situation eskaliert. Christoph hat einen Witz über Arbeitslose gemacht und zwinkernd zu Stefan geblickt. Stefan ist auf Christoph losgegangen, wurde jedoch von den Freunden zurückgehalten, bevor es zu Handgreiflichkeiten kam. Einer der Freunde informierte daraufhin den Klassenvorstand. Er mache sich Sorgen um Stefan, und um Christoph, sei aber auch von der aggressiven Stimmung in der Klasse genervt. Vor allem störe ihn die Situation, da Stefan und Christoph früher sehr gute Freunde waren und sich gegenseitig immer unterstützt haben. Er denke, dass es bald zu körperlichen Übergriffen kommen könnte, und bittet den Klassenvorstand darum, sich der Situation anzunehmen.

Überblick über die Situation verschaffen: Ein Erstgespräch mit Stefan führen, um weitere Informationen zu erhalten und genauer einschätzen zu können, welche Indikatoren für Mobbing erfüllt sind. Mögliche Hilfestellungen für Stefan und Christoph können gefunden werden.

Leitfrage 1: „Handelt es sich hier um einen Mobbingfall?“

Analyse anhand der Kriterien zur Identifizierung von Mobbing:

  • Schädigungsabsicht: Christoph setzt verletzende Handlungen, absichtlich und bewusst, z. B.: Ausschluss aus der WhatsApp-Gruppe, Beleidigen, Hänseln etc.
  • Machtungleichgewicht: Ein solches ist nicht klar gegeben. Es scheint sich um ein ausgewogenes Machtverhältnis zu handeln.
  • Wiederholungsaspekt: Die Aktionen werden wiederholt gesetzt und erfolgen über einen mittelfristigen Zeitraum.
  • Hilflosigkeit: Es ergeben sich aus der Darstellung keine Hinweise auf eine Reduktion des Handlungsspielraumes des Betroffenen (Ausnahme: Ausschluss WhatsApp-Gruppe; jedoch verteidigen ihn die gemeinsamen Freunde).

Es handelt sich um einen eskalierenden Konflikt.

Einige Kriterien einer Mobbingsituation sind erfüllt, jedoch handeln beide Parteien aus einem ausgewogenen Machtverhältnis. Stefan ist nicht an den Rand gedrängt und hat noch Handlungsspielraum sowie Unterstützung von (gemeinsamen) Freunden.

Bei einer weiteren Eskalation der Situation sowie einer Veränderung der Ressourcen und/oder Handlungen von Christoph und/oder Stefan und/oder der Freunde/ Klasse besteht eine ernsthafte Gefahr, dass sich dieser Konflikt in eine Mobbingsituation wandelt. Eine zeitnahe Intervention ist daher angebracht.

Derzeit nicht relevant, weil noch im Bereich des Konflikts.

Leitfrage 2: „Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen? Allfällige strafrechtliche Folgen?“

Im Rahmen der Aufsichtspflicht nach § 51 Abs. 3 SchUG obliegt es der Lehrkraft, auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu achten. Die Intensität der Aufsicht wird sich dabei nach dem Alter und der geistigen Reife (d. h. welches durchschnittliche Ausmaß an Einsichtsfähigkeit, darf in der aktuellen Situation erwartet werden) der Schülerinnen und Schüler richten (s. hierzu auch RS Nr. 15/2005 „Aufsichtserlass“).

Der in § 2 SchOG verankerte schulische Erziehungsauftrag ergänzt jenen der Eltern. Es ist das grundsätzliche Recht von Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Dieses Recht, das natürlich auch eine Verpflichtung bedeutet, darf der Staat nicht einfach an sich ziehen. Das bringt auch § 47 SchUG zum Ausdruck, der ausdrücklich mit „Mitwirkung der Schule an der Erziehung“ überschrieben ist.

Das Schulrecht basiert dabei auf dem Grundsatz des gemeinschaftlichen Zusammenwirkens zwischen Schule und Elternhaus (§ 2 SchUG). Aufeinander abgestimmtes Handeln setzt allerdings eine wechselseitige Information über erziehungsrelevante Vorkommnisse voraus. § 48 SchUG verlangt deshalb von den Organen der Schule – und hierbei insbesondere vom Klassenvorstand bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin – die Kontaktaufnahme mit den Eltern, wann immer es die Erziehungssituation eines Kindes erfordert. In Fällen, in denen die Eltern ihren Pflichten beharrlich nicht nachkommen oder eine Einigkeit hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise nicht zu erzielen ist, sieht § 48 als Ultima-Ratio-Maßnahme eine Verständigung der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe durch die Schulleitung vor.

§ 47 SchUG zufolge hat die Lehrkraft in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung und Zurechtweisung sein können.

Leitfrage 3: „Welche Überlegungen/Entscheidungen sind bezüglich der weiteren Vorgehensweise sinnvoll?“

Die Eskalation der Situation kann im LehrerInnen-Team thematisiert werden. Peers der Klasse können in diese Gespräche eingebunden werden. Vorgehensweisen, die einer weiteren Eskalation vorbeugen, können gemeinsam gefunden und umgesetzt werden.

Expertinnen und Experten aus dem psychosozialen Unterstützungssystem können hinzugezogen werden, so Stefan Unterstützung im Umgang mit der fordernden Situation in seinem privaten Umfeld wünscht.

Gespräch mit Stefan: Für die Einleitung weiterer Schritte ist ein Erstgespräch mit Stefan zu führen, um klar abzustecken, ob es sich um einen Konflikt oder beginnendes Mobbing handelt.

 

Ergebnis: Die Situation stellt sich wie in der Beschreibung dar, und Stefan ist der Meinung, dass es Christoph auch nicht gut geht. Stefan fühlt sich nicht gemobbt, möchte jedoch eine Veränderung der Situation, da sie ihn viel Kraft kostet.

  • Es bietet sich hier die Möglichkeit einer Konfliktmoderation oder einer Mediation.
  • Das Einverständnis zu einer möglichen Mediation sowie einem Gespräch mit Christoph einholen.

 

Gespräch mit Christoph: Erstgespräch mit Christoph führen. Die Situation darlegen und seine Sicht auf die Situation sowie Hintergründe für sein Handeln und seine Bereitschaft / seinen Wunsch nach Änderung der Situation erfragen.

 

Ergebnis: Christoph war der beste Freund von Stefan. Er hat nicht viele Freundinnen / Freunde und fasst schwer Vertrauen. Mit Stefan konnte er aber über alles sprechen. Er konnte mit ihm Spaß haben, fortgehen und vergessen, dass seine Eltern nie Zeit haben. Christoph ist verzweifelt, weil ihm Stefan, der einzige Mensch, der ihm wirklich zugehört hat, fehlt. Er hört nicht mehr zu, ist sofort genervt, geht nicht mehr mit ihm fort. Er fühlt sich nun nicht mehr nur von den Eltern, sondern auch von Stefan im Stich gelassen. Christoph lässt diese Wut an Stefan aus, was ihm selbst bewusst ist und ihn auch stört. Eigentlich möchte er nichts anderes als seinen Freund, so wie er war, zurückhaben.

 

  • Bereitschaft zu einer Mediation einholen

 

Peer-MediatorInnen in der Klasse können im Verlauf des Deeskalationsprozesses durch minimale, direkte Interventionen bei Aufflammen des Konflikts sowie durch deeskalierende Gespräche mit den beiden Parteien unterstützend wirken.

Empfohlene Methoden

Mediation:

Mediation ist ein strukturiertes und freiwillig durchgeführtes Verfahren zur Regelung von Konflikten. Der Konflikt kann in einer geschützten und vertraulichen Atmosphäre gezielt bearbeitet werden. Die / Der MediatorIn ist allparteilich, zur Verschwiegenheit verpflichtet, und unterstützt die Konfliktparteien bei der Klärung ihrer Bedürfnisse und der eigenverantwortlichen Lösungsfindung. Ziel ist es einen Konsens oder Kompromiss zu finden, der für alle beteiligten Parteien tragfähig ist. (Glasl & Weeks, 2008; ÖBM www.oebm.at)

Dauer: 4 – 6 Stunden am Vormittag (inkl. Vorgespräche)

​​​​​​​Was passiert danach?

Ein bis zwei Wochen nach der erfolgten Mediation / Klärung wird ein gemeinsames Nachgespräch mit Stefan und Christoph geführt. Besteht weiterer Klärungsbedarf, wird dieser aufgegriffen.

Aufgrund der „aggressiven Stimmung in der Klasse“ wäre es von Vorteil, im Anschluss an die erfolgte Konfliktklärung weitere gewaltpräventive Maßnahmen im Klassenverband durchzuführen.

  • Sofortige Rollenzuschreibung vornehmen (Täter – Opfer).
  • Den speziellen Fall direkt vor der Klasse verhandeln.
  • Mit Strafen drohen oder einzelne Personen bestrafen.
  • Mit den Eltern der Konfliktparteien gemeinsame Gespräche führen.
  • Den Konflikt unbehandelt weiter eskalieren lassen – dies kann im vorliegenden Fall zu einer Mobbingsituation führen.
  • Den betroffenen Personen (Stefan und Christoph) keine Hilfe zukommen lassen.
Logo Schulpsychologie

Beratungsstellen finden