Kollegs
Kollegs
Kollegs bieten Absolventinnen und Absolventen einer
- allgemeinbildenden höheren Schule (Reifeprüfung) oder
- berufsbildenden höheren Schule einer anderen Fachrichtung (Reife- und Diplomprüfung),
- Berufsreifeprüfung oder
- Studienberechtigungsprüfung für den entsprechenden Bereich
die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung einer berufsbildenden höheren Schule BHS bzw. einer Bildungsanstalt. Diese Ausbildung dauert in der Regel 4 Semester (Kolleg für Berufstätige 6 Semester) und schließt mit einer Diplomprüfung ab.
Aufnahmevoraussetzungen: Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, Eignungsprüfung bei Schulen mit künstlerischem Schwerpunkt und bei Kollegs für Elementar- bzw. Sozialpädagogik. Dazu zählen: Kollegs an technischen und gewerblichen Lehranstalten, Kollegs an humanberuflichen Schulen, Kollegs an Handelsakademien, Kollegs an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik bzw. Bildungsanstalten für Sozialpädagogik.
Dauer: 4-6 Semester
Abschluss: Diplomprüfung
Berechtigungen: direkter Zugang zu verschiedenen reglementierten Gewerben und Handwerken (gilt für alle Schularten)
Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU:
Bei einschlägigen Fachrichtungen: Qualifikationsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
Nach mindestens 3-jähriger Praxis Anwartschaft auf den Ingenieurtitel;
Dipl.-HTL-Ing./in nach 6-jähriger Berufspraxis, schriftlicher Arbeit und fachlicher Prüfung
Abschluss eines Kollegs an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik: Berufsberechtigung als gruppenführende Elementarpädagogin bzw. gruppenführender Elementarpädagoge. Während der Abschluss an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zur Berufsbezeichnung Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagogen führt.
Fachrichtungen: Technik und Gewerbe, Tourismus und wirtschaftliche Berufe, Kaufmännischer Bereich, Elementar- und Sozialpädagogik, Design, Mode und Fotografie
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Kollegs erhält man berufliche Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung bzw. Ingenieurgesetz. Der Ingenieurtitel ist eine Qualifikationsbezeichnung und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus verliehen. Absolventinnen und Absolventen von einschlägigen Fachrichtungen müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein Zertifizierungsverfahren absolvieren.
Weiters entfällt die Ablegung der Unternehmerprüfung: Diese ist Voraussetzung für die selbstständige Ausübung eines reglementierten Gewerbes oder für Ausübung der Funktion einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin /eines gewerberechtlicher Geschäftsführers.
Österreichische BHS-Abschlüsse werden nach Artikel 13 der Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen auch in jenen Mitgliedstaaten anerkannt, die für den betreffenden Beruf eine Ausbildung auf dem Niveau e (postsekundäre Ausbildung von mindestens vier Jahren) vorsehen.
Die Einstufung im internationalen Vergleich erfolgt in ISCED 550: Damit stehen Kompetenzen, die an einem Kolleg erworben wurden, in direktem Vergleich mit akademischen Angeboten (short cycle tertiary education), was zu Erleichterungen bei der Durchlässigkeit und der Mobilität führen kann.
ABC der berufsbildenden Schulen - Bundesministerium für Bildung (BMB)
Kollegs und Kollegs für Berufstätige
Ausbildungskompass des Arbeitsmarktservice (AMS): Infos zu Kolleg
Studium.at - Ratgeber: Kolleg
Elementarwichtig - Bundesministerium für Bildung (BMB): Kolleg an einer BAfEP
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Infos zum Ingenieurwesen
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Höhere Berufliche Bildung (HBB)
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft: Infos zum Ingenieurtitel
Unternehmenserviceportal (USP): Anerkennungsverfahren
Arbeiterkammer: Abendschulen und Kollegs
Abendschulen: Abendschulen in Österreich
Abendgymnasien: Abendgymnasien in Österreich
Erwachsenenbildung - Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung: Schulen für Berufstätige