Eltern

Bildungsinformation

Schulpflicht und Schülereinschreibung

Alle Kinder, die bis zum 1. September ihren 6. Geburtstag feiern, sind schulpflichtig. Die Aufnahme schulpflichtig gewordener Kinder in die Volksschule erfolgt in der Regel auf Grund der Schuleinschreibung für den Schulbeginn im folgenden Schuljahr. Es gibt aber Sonderregelungen: 

  • Wenn ein Kind vor dem laut Eltern-Kind-Pass errechneten Geburtstermin geboren wurde, können die Erziehungsberechtigten verlangen, dass für den Beginn der allgemeinen Schulpflicht nicht der tatsächliche Geburtstag, sondern der im Eltern-Kind-Pass eingetragene Geburtstermin gilt. 
  • Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte, deren Kind zwischen 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet, können bei der Schulleitung der Volksschule auch um vorzeitige Aufnahme ansuchen.

Die schulpflichtig gewordenen Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schuleinschreibung bei jener Volksschule anzumelden, die sie besuchen sollen. Dabei sind die Kinder persönlich vorzustellen. Darüber hinaus haben die Erziehungsberechtigten allfällige Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse vorzulegen, die während der Zeit des Besuchs einer elementaren Bildungseinrichtung zur Dokumentation des Entwicklungsstandes (insbesondere des Sprachstandes) erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden. Wann und in welcher Form die Schuleinschreibung stattfindet und welche Personalurkunden dabei vorzulegen sind, wird von der zuständigen Bildungsdirektion festgelegt und öffentlich bekanntgegeben. Die Erziehungsberechtigen erhalten darüber hinaus ein persönliches Schreiben mit der Aufforderung zur Schuleinschreibung.

Weitere Informationen​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​


Vorbereitung auf die Schule

Sinnvolle Schulvorbereitung bedeutet nicht, schulisches Lernen vorwegzunehmen, Kinder sollten in ihrem Wissensdrang aber auch nicht behindert werden.

Was zu guter Schulvorbereitung beiträgt:

  • Gemeinsam spielen
  • Miteinander reden, Fragen beantworten, Erlebnisse besprechen, das Kind zum Erzählen ermuntern und ihm zuhören, Erfahrungen austauschen
  • Bilderbücher gemeinsam anschauen und darüber sprechen
  • Geschichten vorlesen, erzählen und darüber reden
  • Dem Kind kleine Aufgaben, die aus mehreren Schritten bestehen, eigenverantwortlich übertragen
  • Die Freude am Zeichnen und Malen fördern – ohne korrigierend einzugreifen
  • Hand- und Fingerfertigkeit üben: ausmalen, Formen kneten, große Perlen auffädeln, einfache Figuren ausschneiden
  • Dinge des Alltags beobachten, vergleichen und beschreiben (beim Spielen, Einkaufen, Spazierengehen); Farben erkennen; die Anzahl von Gegenständen auf einen Blick erfassen (z.B. drei Äpfel, vier Löffel)
  • Möglichkeiten für Kontakte zu Gleichaltrigen schaffen

Schulreife

Im Rahmen der Schuleinschreibung hat die Schulleitung auch die so genannte Schulreife des Kindes zu beurteilen. Diese setzt

  • ausreichende kognitive Reife und Grunddispositionen zum Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen,
  • ein altersgemäßes Sprachverständnis sowie eine altersgemäße sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
  • und die für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der ersten Schulstufe erforderliche körperliche und sozial-emotionale Reife

voraus. 
Eine genauere Definition findet sich in der so genannten "Schulreifeverordnung".

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