Die Suspendierungsbegleitung ist eine verpflichtende Unterstützungsmaßnahme für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer akuten Gefährdungssituation („Gefahr im Verzug“) vorübergehend vom Schulbesuch ausgeschlossen werden müssen (§ 44 Abs. 5, SchuG).
Ziel ist es, die betroffenen Kinder und Jugendlichen in dieser Zeit nicht alleine zu lassen, sondern sie gezielt zu begleiten. Dadurch soll der Lernprozess weitergeführt und eine möglichst gelingende Rückkehr in den Schulalltag vorbereitet werden.