Studienförderungen

Studienförderungen
Für Studierende im Inland
Voraussetzungen:
- Studieren an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Konservatorium oder akkreditierte Privatuniversität (keine Studienbeihilfe für Kollegs und Universitätslehrgänge)
- Studienerfolg: Prüfungen über 14 Semesterstunden oder 30 ECTS nach dem 2. Semester
- Zielstrebiges Studium: maximal 2 Studienwechsel möglich, spätestens jeweils nach dem 2. Semester
- Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester (z.B. Bachelorstudium 6+1)
- Zuverdienstgrenze: 8.000,- Euro pro Jahr (= Brutto minus Sozialversicherung)
Soziale Förderungswürdigkeit:
Höhe der Studienbeihilfe ist abhängig vom Einkommen der Eltern und der Familiengröße
Antragsfrist:
- Im Wintersemester: 20. September – 15. Dezember
- Im Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai
Für Studierende im Ausland
Beihilfe für ein Auslandsstudium
Voraussetzung:
- Bezug einer Studienbeihilfe für ein Studium in Österreich
Zusätzliche Förderungen:
- Sprachstipendium
- Reisekostenzuschuss
Mobilitätsstipendium
Voraussetzungen:
- Für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz betriebenes Studium (Bachelor-, Master- oder Diplomstudium) an einer anerkannten Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule
- Es darf gleichzeitig kein Studium in Österreich betrieben oder eine sonstige Förderung nach dem Studienförderungsgesetz bezogen werden.
- Soziale Förderungswürdigkeit, Studienerfolg, zielstrebiges Studium, Anspruchsdauer
- Zuverdienstgrenze wie bei der Studienbeihilfe müssen gegeben sein
Stipendienrechner der Arbeiterkammer
Berechnungsprogramm für die Studienbeihilfe
Studienbeihilfenbehörde
Studienförderung
Eine Aufstellung rund um das Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Studieren - Studienfinanzierung
Hier finden Sie einiges rund um die Förderung eines Studiums.
Staatliche Studienbeihilfe
Ratgeber der Arbeiterkammer zum Thema