Beratungshilfen

Bildungsinformation

Beratungshilfen

Im Schulorganisationsgesetz (§3, Abs. 1) ist festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler vor dem Abschluss einer Schulart über den nach ihren Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg zu beraten sind. Dies ist eine grundsätzliche Aufgabe von Schule und betrifft jede Schulart und als allgemeine Bildungsaufgabe von Schule grundsätzlich alle Lehrenden.

Die Schüler- und Bildungsberater/innen haben zur Erfüllung dieser Aufgabe eine spezielle Weiterbildung und einen entsprechenden Auftrag (siehe Grundsatzerlass zur Schüler- und Bildungsberatung RS Nr. 22/2017). In der Schule sollten entsprechende Rahmenbedingungen (z.B. Beratungszimmer mit Internetzugang) dafür vorhanden sein.

Das Beratungsangebot der Schüler- und Bildungsberater/innen sollte sich einerseits am Bedarf und andererseits an der Kapazität der Beratenden orientieren. Wenn der Bedarf die Kapazität bei weitem übersteigt, sollten in Absprache zwischen Schulleitung, Lehrer/innenteam der betroffenen Klassen und Schüler- bzw. Bildungsberater/in zusätzliche Maßnahmen auf Klassenebene (entsprechende Vorschläge werden auf dieser Homepage angeführt) getroffen werden.

Schüler- und Bildungsberatung
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