Schulreife
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Schulreife bzw. Schulfähigkeit
Jedes Kind bringt ein individuelles Leistungspotential im Alter des Schuleintrittes mit. Bezogen auf die Anforderungen der Schule kann man von Schulreife sprechen. Für diese in § 6 des Schulpflichtgesetzes verankerte Bezeichnung werden synonym auch bisweilen die Begriffe "Schulfähigkeit" oder "Schulbereitschaft" verwendet.
Entwicklungspsychologisch gibt es Phasen (Entwicklungsschritte) in der Entwicklung der verschiedenen Leistungsbereiche. Schulreife ist damit ein Entwicklungsprozess. Dieser Entwicklungsprozess ist ein komplexes Zusammenwirken von Anlage und Umwelt (Fördereinflüssen). Heterogenität (unterschiedliche Leistungspotentiale) von Kindern beim Schuleintritt ist daher Normalität.
Schulreife bzw. Schulfähigkeit ist daher nicht nur als Eigenschaft des Kindes zu sehen, sondern hängt ganz entscheidend auch davon ab, in welcher Weise seitens der Schule mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten und Modellen auf das individuelle Leistungspotential von Kindern beim Schuleintritt reagiert wird.
Die Feststellung des Vorliegens der Schulreife obliegt der Schulleitung der aufnehmenden Volksschule. In der Schulreifeverordnung (BGBl. II Nr. 300/2018) ist definiert, welche Kriterien erfüllt und daher im Hinblick auf das Vorliegen der Schulreife überprüft werden müssen.