Erlässe

Erlässe für Schüler- und Bildungsberatung
Mit BGBl. II 370/2015 wurde mit Verordnung über die "Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG" festgelegt, wie viele Schüler- und Bildungsberater*innen nach neuem Lehrer*innendienstrecht an einer Schule eingesetzt werden können. Diese Anzahl hängt nunmehr für alle Schularten einheitlich von der Gesamtanzahl der Schüler*innen der Schule ab, wobei die Abgeltung jeweils einheitlich den in § 46a Abs. 9 VBG bzw. § 19 Abs. 9 LVG genannten Beträgen entspricht. Diese Regelung gilt nur für Lehrer*innen im neuen Dienstrecht, für alle anderen bleiben die bisherigen Regelungen (siehe § 59b Gehaltsgesetz für Pflichtschulen, BGBl. II 324/2001 und § 61b Abs. 3 Gehaltsgesetz für mittlere und höhere Schulen) aufrecht.
→ Grundsatzerlass für Schüler- und Bildungsberatung: Rundschreiben Nr. 22/2017
(Aufgabenbeschreibung für Schüler- und Bildungsberatung auf alle Schularten bezogen)
→ Hochschullehrgänge zur Qualifikation für Schüler- und Bildungsberatung: Erlass und Rahmencurriculum
Erlässe im Bereich "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf" (IBOBB)
→ Rundschreiben Nr. 17/2012
→ Erlass Maturant/innenberatung „key2success“