Erlässe

Erlässe für Schüler- und Bildungsberatung

​​​​​​​Mit BGBl. II 370/2015​​​​​​​ wurde mit Verordnung über die "Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG​​​​​​​ und § 19 Abs. 7 LVG" festgelegt, wie viele Schüler- und Bildungsberater/innen nach neuem Lehrer*innendienstrecht an einer Schule eingesetzt werden können. Diese Anzahl hängt nunmehr für alle Schularten einheitlich von der Gesamtanzahl der Schülerinnen und Schüler der Schule ab, wobei die Abgeltung jeweils einheitlich den in § 46a Abs. 9 VBG bzw. § 19 Abs. 9 LVG​​​​​​​ genannten Beträgen entspricht. Diese Regelung gilt nur für Lehrerinnen und Lehrer im neuen Dienstrecht, für alle anderen bleiben die bisherigen Regelungen (siehe § 59b Gehaltsgesetz für Pflichtschulen, BGBl. II 324/2001 und § 61b Abs. 3​​​​​​​ Gehaltsgesetz für mittlere und höhere Schulen) aufrecht.

→ Grundsatzerlass für Schüler- und Bildungsberatung: Rundschreiben Nr. 22/2017​​​​​​​
    (Aufgabenbeschreibung für Schüler- und Bildungsberatung auf alle Schularten bezogen)​​​​​​​

Hochschullehrgänge zur Qualifikation für Schüler- und Bildungsberatung: Erlass und Rahmencurriculum​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

Erlässe im Bereich "Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf" (IBOBB)

​​​​​​​→ Rundschreiben Nr. 17/2012

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